Verkäufer:innen oder Lieferanten geraten in Lieferverzug, wenn Sie eine vereinbarte Leistung nicht pünktlich erbringen. Vorsicht: Aus juristischer Sicht ist nicht jede verspätete Lieferung automatisch ein Lieferverzug mit rechtlichen Folgen. Ist im Kaufvertrag lediglich ein ungefährer Lieferzeitraum angegeben, müssen Sie den Händler oder die Händlerin zunächst anmahnen und eine Nachfrist setzen. Erst wenn diese verstreicht, können Sie Ihre Rechte geltend machen (Rücktritt vom Kaufvertrag, Preisminderung oder Schadensersatz). Bei nicht eingehaltenen Fixlieferterminen können Sie Ihre Ansprüche sofort geltend machen. Eine vorherige Mahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Viele Verschiebungen – und doch keine zuverlässige Aussage zum Liefertermin. Wenn Kundenlogistik, Disposition und Produktionssteuerung zum Blindflug werden – typische Aussagen, die wir regelmäßig zu hören bekommen: