Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK) führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Das Förderprogramm kann von jedem Unternehmer - Einzelunternehmer, Solo-Selbständiger, GmbH, Kleingewerbe, GmbH & Co KG, UG, GbR in Anspruch genommen werden.
BAFA - staatliche Beratungsförderung