In jedem Unternehmen schlummert mehr Potenzial.

Ganzheitliche Transformation. Unternehmen formieren.

Coaching. Beratung. Förderung.

BAFA - staatliche Beratungsförderung

Unternehmen haben die Möglichkeit zwei mal eine qualifizierte Beratung im Antragsjahr in Anspruch zu nehmen:

  • Erstantrag 3.500 Euro netto: Mit dem ersten Antrag erfolgt lösungsorientiert eine Unternehmensberatung zur Prozesssicherung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit (Zuschuss 50%) - Ihr Eigenanteil: 1.750€ zzgl. gesetzl. MwSt
  • Folgeantrag 3.500 Euro netto: Mit dem Folgeantrag erfolgt eine Unterstützung bei der praktischen Umsetzung. Oftmals haben sich neue Gesichtspunkte ergeben u./o. Die eine oder andere interne Maßnahme könnte noch ein bisschen besser laufen. (Zuschuss 50%) ; Ihr Eigenanteil: 1.750€ zzgl. Gesetzl. MwSt
  • Häufigkeit: Die Förderung kann 5 Mal in Anspruch genommen werden - maximal zwei Mal pro Jahr
  • Förderperiode: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026
  • zu Beachten: die MwSt ist von Auftraggeber komplett zu übernehmen.
  • Gesamtzuschuss: 8.750 Euro pro Betrieb für einen Gesamtumfang von 17.500 Euro

Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK) führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.

Das Förderprogramm kann von jedem Unternehmer - Einzelunternehmer, Solo-Selbständiger, GmbH, Kleingewerbe, GmbH & Co KG, UG, GbR in Anspruch genommen werden.

Prüfung des Beratungsunternehmens vor jedem Beratungsauftrag Die BAFA prüft den Berater bei jedem Beratungsauftrag. Sie können daher sicher sein, dass Sie hier die beste Unterstützung bekommen
BAFA - staatliche Beratungsförderung

BAFA - staatliche Beratungsförderung

Leichte Antragstellung zur BAFA Förderung

  • Vorabgespräch mit uns (kostenfrei) zur Klärung der Aufgabe (Zeit, Inhalt, Ablauf sowie Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Online Antrag stellen
  • Bewilligungsschreiben abwarten (2 Tage per Mail) und an uns weitermailen
  • Beratung beginnen
  • Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
  • Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

Mehrwert einer BAFA für Unternehmen mit Verbesserungspotenzial

Zu den typischen Verbesserungen gehören in der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit u.a. die:
  • Auftragsverlust, Kundenverlust
  • Betriebsverbot (amtliche Anordnung)
  • fehlender Rücklagen
  • unvorhergesehener Ereignisse,
  • von Überalterung (Investitionsstau/Maschinen abgeschrieben),
  • schlechter Kreditentscheidung in der Vergangenheit,
  • Ausfall des Inhabers/Geschäftsführers bei Todesfall oder schwere Krankheit, einflußnehmender familärer verusachter Strategie-Fehlentwicklung, eingeschlichener betriebswirtschaftlicher Fehler, falscher oder fehlerhafter Informationen Dritter zum Unternehmen, die zu einer im Nachhinein schlechten Entscheidung geführt haben, fehlender oder noch zu geringen digitale Veränderung,

Was ist KMU - Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie
  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
  • Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
  • Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.